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Auslandsaufenthalte für Arbeitnehmer – darauf müssen sie achten

Marketing, Beratung, Leipzig, Coaaching

Der Globus ruft – Monteure oder Manager, es gibt viele Gründe einen Arbeitnehmer ins Ausland zu schicken. Ob eine darbende Zweigstelle durch einen Profi wieder auf Rentabilitätskurs gebracht, oder eine komplexe Anlage durch ein fähiges Montageteam installiert und gewartet werden soll: In vielen Fällen ist der Mann vor Ort unverzichtbar für den Projekterfolg. Doch Vorsicht, hier lauern Fallen! Eine Zahl ist dabei besonders wichtig: 183 Tage! Dies ist die Obergrenze, in der ein Mitarbeiter nach inländischem Recht besteuert werden muss. Einen Tag darüber – und die Besteuerung geht nach den Gesetzen des Einsatzlandes.

Die Kenntnis und Einhaltung dieser Regel erspart dem Unternehmen erheblichen Mehraufwand bei der Verwaltung der Lohnkosten. Wichtig hierbei: An- und Abreisetag werden mitgezählt!

Der Preis der Ferne

Bei aller Faszination für einen fremden Kulturkreis und bei noch so spannender Aufgabenstellung – ein langfristiger Auslandsaufenthalt ist immer auch eine erhebliche psychische und physische Belastung für den Arbeitnehmer. Diese in Kauf zu nehmen erfordert ein besonders vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dies sollte man sich im Interesse eines erfolgreichen Projekts nicht durch übertriebene Sparsamkeit bei den Vergünstigungen reisewilliger Mitarbeiter gefährden. Vor der Entsendung müssen folgende Punkte dem Mitarbeiter schriftlich vorgelegt werden:

  • Art und Dauer der Beschäftigung im Ausland,
  • Währung, in welcher das Gehalt im Ausland ausgezahlt wird,
  • Zusatzleistungen zum Gehalt für die Dauer des Auslandsaufenthaltes,
  • Rückkehrbedingungen des Arbeitnehmers.

Dabei sind insbesondere die Zusatzleistungen ein Kostenfaktor, der in die Entscheidung eines Auslandsaufenthaltes mit einzurechnen ist. Diese sind:

  • Umzugskosten
  • Trennungsentschädigung
  • Zusätzliche Unfallversicherung
  • Reisekosten (dienstliche und Heimreisen)
  • Unterkunft
  • Kaufkraftzuschläge
  • Kosten durch die Offenhaltung des heimischen Arbeitsplatzes
  • Prämien und Erfolgsprovisionen
  • Zusätzliche Verwaltungskosten (Kommunikation mit den örtlichen Behörden,
  • Überweisungskosten auf das ausländische Gehaltskonto),
  • Kosten für heimische Mieten.

Die Kaufkraftzuschläge sind hierbei besonders wichtig zu beachten. Da die Kaufkraft vom Mitarbeiter aus dem Nettoeinkommen aufzubringen ist, sind die Werte aus den einschlägigen Tabellen entsprechend höher auf die Bruttogehälter aufzuschlagen. Die Kaufkraftzuschläge sind zwar steuerlich begünstigt, die genaue Kenntnis der entsprechend anerkannten Beträge ist aber unabdingbar. Genauere Informationen hierzu sind unter die-gehaltsabrechnung.de zu finden.

Aus den Augen, aus dem Sinn?

Die Schutz- und Fürsorgepflichten des Arbeitnehmers gelten im gleichen Umfang für im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer. Dies schreibt das deutsche Recht gemäß §§ 611 241 Abs. 2 BGB vor. Demnach findet deutsches Recht in der Regel auf alle Belange der Arbeitsverhältnisse im Ausland beschäftigter Arbeitnehmer Anwendung und sind entsprechend einklagbar. Zur Fürsorge gehört die Kommunikation aller etwaiger mit dem Auslandsaufenthalt verbundenen Gefahren. Das sind Impfvorschriften, Reisewarnungen, kulturelle Besonderheiten und ähnliches. Als Arbeitgeber ist man deshalb dazu angehalten, professionelle Berater für die Vorbereitung seiner Mitarbeiter für den Auslandsaufenthalt zu engagieren. Eine arbeitsmedizinische Untersuchung ist in jedem Fall vor der Planung des Auslandsaufenthaltes durchzuführen, um die Eignung des Arbeitnehmers sicher zu stellen.

Auch kleine Hilfen können großes bewirken

Bei den Umzugskosten können verschiedene Modelle mit dem Mitarbeiter durchgesprochen werden. Es bietet sich bei weit entfernten Zielen beispielsweise an, die Möbel vor Ort zu kaufen anstatt sie um den halben Erdball zu transportieren. Dies hätte auch den Vorteil, dass der Mitarbeiter seine heimische Wohnung unverändert belassen kann. Die Arbeitskraft des Mitarbeiters ist im Ausland besonders wertvoll. Darum ist es grundsätzlich eine gute Idee, dem Mitarbeiter nach Kräften zu entlasten, damit er seine ganzen Kapazitäten für die Bewältigung seiner Aufgaben am Einsatzort aufbringen kann. Vergleichsweise kleine Hilfestellungen wie die Möbelfrage können hier zu erheblichen Entlastungen und zu einer Stabilisierung des vertrauensvollen Verhältnisses führen. Die guten Projektergebnisse werden sein Dank und die Rendite des Unternehmens sein. Weitere Informationen zu Umzugskosten findet man z.B. direkt beim Bundesfinanzministerium (PDF).

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Hier schreibt der Unternehmensberater, Coach und Organisationsentwickler, mit viel Lust auf Marketing und Vertrieb. Ich bin auch Vortragsredner, Workshopleiter, Supervisor, Unternehmer seit 1991, Leipzig-, Eilenburg- und Berlin-Versteher sowie deutschsprachig weit unterwegs, von Herzen Nordsachse, Optimist in den meisten Fällen, Blogger, Fotograf, Trainer, auch Ausbilder für Autogenes Training – kurz: vielleicht auch dein Entwicklungsspezialist?
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