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Förderung der Unternehmensberatung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit

Förderung der Unternehmensberatung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit ab Oktober 2008! Die KfW legt ein weiteres interessantes Programm zur Förderung von Unternehmensberatung für junge Unternehmen auf. Speziell geht es in diesem Programm um die Förderung von Gründern aus der Arbeitslosigkeit.

Neuer Zuschuss für die Unternehmensberatung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ab 1. Oktober 2008.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren.
  • Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird.

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • maximal 3.600 Euro
  • 90 Prozent des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht mehr als 4.000 Euro beträgt. Pro Tag dürfen nicht mehr als 800,00 Euro berechnet werden.

Ich denke, hier ist den Bedürfnissen von Gründern aus der Arbeitslosigkeit sehr entgegengekommen und das wirklich wirkungsvolle Instrument der Unternehmensberatung in dem ersten kritischen Jahr nach der Gründung kann von wesentlich mehr Unternehmern genutzt werden.

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